Neben traditionellen Spenden und Patenschaften ist auch die Zuweisung von Geldauflagen eine große Unterstützung unserer täglichen Arbeit.
Im deutschen Strafrecht ist es möglich, dass Richter und Staatsanwälte ein Verfahren einstellen bzw. eine Strafe aussetzen und den Betroffenen statt dessen zur Zahlung einer bestimmten Geldsumme an eine gemeinnützige Organisation verpflichten.
Sind Sie selbst als Richter oder Staatsanwalt tätig?
Dann können Sie über Geldauflagen entscheiden und uns dabei unterstützen, unsere Vision zu verwirklichen:
Eine Welt, in der Tiere artgerecht und respektvoll behandelt werden.
Ihre Zuweisung von Geldauflagen ist ein weiterer Schritt dieses Ziel zu erreichen.