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Bußgeldspenden - Zuweisung von Geldauflagen

Neben traditionellen Spenden und Patenschaften ist auch die Zuweisung von Geldauflagen eine große Unterstützung unserer täglichen Arbeit.

Im deutschen Strafrecht ist es möglich, dass Richter und Staatsanwälte ein Verfahren einstellen bzw. eine Strafe aussetzen und den Betroffenen statt dessen zur Zahlung einer bestimmten Geldsumme an eine gemeinnützige Organisation verpflichten.

Sind Sie selbst als Richter oder Staatsanwalt tätig?
Dann können Sie über Geldauflagen entscheiden und uns dabei unterstützen, unsere Vision zu verwirklichen:
Eine Welt, in der Tiere artgerecht und respektvoll behandelt werden.

Ihre Zuweisung von Geldauflagen ist ein weiterer Schritt dieses Ziel zu erreichen.

Deshalb garantieren wir Ihnen eine professionelle Abwicklung :

  • Wir sind als gemeinnütziger Verein zur Förderung des Tierschutzes im Sinne des § 52 Absatz 2 AO im Vereinsregister Nr. VR 601335 Amtsgericht Freiburg i.Br. eingetragen.
     
  • Die Verwaltung der Geldauflagen erfolgt ausschließlich durch in diesem Bereich erfahrene Mitarbeiter.

  • Wir halten alle Melde- und Berichtspflichten pünktlich ein.

  • An die Zahler von Geldauflagen stellen wir ordnungsgemäß keine Zuwendungsbescheinigungen aus. 

 

Unser Bußgeld-/ Spenden Konto:

 IBAN DE 6769 4500 6501 5096 9221
Swiftcode/ BIC SOLADES1VSS
  Sparkasse Schwarzwald-Baar
Villingen-Schwenningen

Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, gerne senden wir Ihnen
vorgedruckte Überweisungsträger und Adressetiketten zu.