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Gutes tun über den Tod hinaus

 

 

Vielen Menschen ist es ein Anliegen mit Ihrem Vermögen Gutes
zu tun und Spuren zu hinterlassen.

Spuren, die dazu beitragen, dass die Erinnerung lebendig bleibt,
von Dankbarkeit geprägt ist und dabei ihre treuen Freunde, die
Tiere, besonders bedenken

Doch leider können Tiere nicht erben !

Dennoch kann man für seine geliebten Freunde auch nach dem
eigenen Tode sorgen - so kann dem Erben, in diesem Fall unserem
Verein, eine Auflage erteilt werden, sich um ein bestimmtes Tier oder
Projekt zu kümmern.

Wenn Sie sich entschließen, unsere Arbeit im Tierschutz zu unterstützen,
werden wir Ihre Mittel, seien es Erbschaften, Vermächtnisse oder Schen-
kungen natürlich satzungsgemäß und mit großer Sorgfalt verwenden.
Die Dog Care Clinic e.V. ist eine gemeinnützige Organisation, die von der
Erbschaftssteuer befreit ist.

                 Doch uns ist bewusst, dass dies keine leichten Entscheidungen sind. Wir bieten Ihnen deshalb gerne vertrauensvolle Gespräche an,
                 bei denen Sie sich ausführlich über unsere Arbeit und unsere Projekte informieren können.

                 Diese Gespräche können eine profunde Beratung durch Fachanwälte - und ggf. Steuerberater - nicht ersetzen und wir vermitteln Ihnen
                 hier gerne den Kontakt für eine Erstberatung.